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   LAG Hessen, 25.02.2015 - 2 Sa 661/14   

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https://dejure.org/2015,27798
LAG Hessen, 25.02.2015 - 2 Sa 661/14 (https://dejure.org/2015,27798)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.02.2015 - 2 Sa 661/14 (https://dejure.org/2015,27798)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 2 Sa 661/14 (https://dejure.org/2015,27798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Kündigung - grobe Fehlerhaftigkeit bei Sozialauswahl

  • rechtsportal.de

    AGG § 2 Abs. 1 Nr. 2
    Diskriminierung schwerbehinderter Menschen bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    § 1 Abs. 1, 2 und 5 KSchG; §§ 1, 2 und 7 AGG
    Betriebsbedingte Kündigung; Interessenausgleich; Namensliste; Schwerbehinderter; Diskriminierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2015 - 2 Sa 661/14
    Insbesondere verweist sie noch einmal darauf, dass sich die verhältnismäßig stärkere Betroffenheit von schwerbehinderten Menschen und diesen gleichgestellte Personen lediglich in Konsequenz der Anwendung des von den Betriebsparteien in Anlehnung an eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10) beschlossenen Punkteschemas ergeben haben.

    Soweit es allein die zahlenmäßig weit größere Betroffenheit schwerbehinderter oder diesen gleichgestellten Arbeitnehmern anbelangt, hat die Beklagte behauptet, diese beruhe allein und ausschließlich auf der Anwendung des von den Betriebsparteien in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - beschlossenen Punkteschemas.

    Ergibt sich die Zahl der von einer Kündigung betroffenen schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Arbeitnehmern damit allein aufgrund Vollzugs des von den Betriebsparteien beschlossenen Punkteschemas, gegen das durchgreifende rechtliche Bedenken nicht bestehen (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 46 ff., zitiert nach [...]), lässt dies entgegen der Ansicht des Klägers nicht die Benachteiligung von Arbeitnehmern wegen ihrer Behinderung vermuten.

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste -

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2015 - 2 Sa 661/14
    Diese Vermutung des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG gilt auch bei einer Betriebsänderung durch bloßen Personalabbau iSd. §§ 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG , 17 Abs. 1 KSchG (BAG, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - und vom 19. Juli 2013 - 2 AZR 386/11, beide zitiert nach [...]).

    Grobe Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl liegt erst dann vor, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede Ausgewogenheit vermissen lässt (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09, zitiert nach [...]), wobei nicht auf das Auswahlverfahren, sondern auf das Ergebnis im Hinblick auf den klagenden Arbeitnehmer abzustellen ist (BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11, zitiert nach [...]).

    Der Prüfungsmaßstab der groben Fehlerhaftigkeit gilt hierbei nicht nur für die Auswahlkriterien und deren relative Gewichtung, sondern auch für die Bildung der auswahlrelevanten Gruppen (BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11, zitiert nach [...]).

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2015 - 2 Sa 661/14
    Maßgeblich zur Beurteilung der Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung der Beklagten vom 15. April 2013 ist allein der Zeitpunkt ihres Ausspruchs (vgl. bspw. BAG, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 422/13 - Rn. 31, zitiert nach [...]).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 523/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2015 - 2 Sa 661/14
    Zwar kann ein Verstoß gegen Diskriminierungsverbote des AGG (§§ 1 - 10 AGG ) zur Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 KSchG führen, denn § 2 Abs. 4 AGG schließt dies nicht aus (Grundlegend hierzu: BAG, Urteil vom 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 28, zitiert nach [...]).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 879/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2015 - 2 Sa 661/14
    Solange gut nachvollziehbare und ersichtlich nicht auf Missbrauch zielende Überlegungen für die - etwa sogar fehlerhaft - getroffene Eingrenzung des auswahlrelevanten Personenkreises sprechen, ist die Grenze der groben Fehlerhaftigkeit nicht überschritten (BAG, Urteil vom 3. April 2008 - 2 AZR 879/06, zitiert nach [...]).
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2015 - 2 Sa 661/14
    Diese Vermutung des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG gilt auch bei einer Betriebsänderung durch bloßen Personalabbau iSd. §§ 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG , 17 Abs. 1 KSchG (BAG, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 6 AZR 854/11 - und vom 19. Juli 2013 - 2 AZR 386/11, beide zitiert nach [...]).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 420/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2015 - 2 Sa 661/14
    Grobe Fehlerhaftigkeit der sozialen Auswahl liegt erst dann vor, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede Ausgewogenheit vermissen lässt (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 420/09, zitiert nach [...]), wobei nicht auf das Auswahlverfahren, sondern auf das Ergebnis im Hinblick auf den klagenden Arbeitnehmer abzustellen ist (BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11, zitiert nach [...]).
  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 476/04

    Kündigung in der Arbeitsphase der Block-Altersteilzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2015 - 2 Sa 661/14
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 16. Juni 2005 - 6 AZR 476/04, zitiert nach [...]) kann sich eine einzelfallbezogene Interessenabwägung bei betriebsbedingten Kündigungsgründen, wenn überhaupt, allenfalls in seltenen Ausnahmefällen zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken.
  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 500/03

    Erziehungsurlaub, Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.02.2015 - 2 Sa 661/14
    Jedenfalls sind die aufgestellten Voraussetzungen für eine derartige "Härtefallregelung" so hoch anzusetzen, dass kaum mehr Raum für eine praktische Anwendung einer solchen Interessenabwägung bleibt (BAG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 2 AZR 500/03 - zu II 3 d aa der Gründe, zitiert nach [...]).
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